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| > | Fridolfing: Sondernutzungsgebiete ausgewiesen | 11.03.2010 | |||||||||||||||||||||||||||
Bauernverband: Einspruch gegen Änderung des Flächennutzungsplans | |||||||||||||||||||||||||||||
Fridolfing (sb). Einwände gab es gegen Änderung des Flächennutzungsplanes in Pietling für den Sportpark und das Hackschnitzellager Die Regierung von Oberbayern war noch einverstanden mit den Plänen. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein aber lehnt die Planung ab. Grund: im Nordosten des Planungsgebietes befindet sich ein größerer Schweinemastbetrieb. Dieser hat wegen Geruchsbelästigung seinen Betrieb extra dorthin ausgesiedelt. Die notwendigen Mindestabstände zu vorhandener Wohnbebauung könnten derzeit gerade noch eingehalten werden. Durch die undifferenzierte Dorfgebietsausweisung wird dauerhaft Baurecht geschaffen, das den Weiterbestand des Betriebes bzw. bauliche Änderungen am Schweinestall möglicherweise nicht mehr gewährleistet. Das Amt empfahl daher, das geplante Vorhaben, Sportplatz und Hackschnitzellager, über differenzierte Sondergebietsausweisungen zu regeln. Ähnliche Einwendungen kamen vom Bayerischen Bauernverband Traunstein. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird vorgeschlagen, das zu überplanende Gebiet als Sondergebiet und für das südlich angrenzende Dorfgebiet einen "negativen Bebauungsplan" auszuweisen, in dem nur Bauvorhaben für Garagen und sonstige Wirtschaftsgebäude zulässig wären. Die Erweitungsmöglichkeiten bestehender landwirtschaftlicher Betriebe müssen nachhaltig gesichert werden. Um den Einwendungen gerecht zu werden, wurden mit der Kreisbaumeisterin folgende Möglichkeiten erarbeitet: Der Bereich südlich der Raiffeisenstraße ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Aufgrund des Wegfalls der Privilegierung der Landwirtschaft des Anwesens Raiffeisenstraße 10 (Flurnummer 7, Gemarkung, Pietling) soll dieser Bereich in ein Mischgebiet (MI) geändert und bis Beginn der Flurnummer 1126, Gemarkung Pietling erweitert werden. Bei Erlass einer Innenbereichssatzung, kann für den erweiterten Bereich die Regelung getroffen werden, dass dortnur Nebenanlagen und gewerbliche Bauten zulässig sind. Weiter wurde vorgeschlagen, das angrenzende Grundstück als Sondernutzungsgebiet "Sportplatz" und den Bereich des geplanten Hackschnitzellagers als Sondernutzungsgebiet "Biomasse" auszuweisen. Der Gemeinderat beschloss, den von der Planungsgruppe Strasser und Partner ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes Fridolfing unter Einarbeitung der Änderungen und Ergänzungen zu billigen. | |||||||||||||||||||||||||||||
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